Unsere Kanzlei ist auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Vorbereitung und während der Durchführung von Insolvenzverfahren. Die daraus resultierenden Erfahrungen führen verstärkt zur Nachfrage von Beratung bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Unter anderem beraten wir Investoren, die sich auf den Erwerb von Grundstücken, Unternehmen und anderen Vermögenswerten von verschuldeten Eigentümern spezialisiert haben. Dabei legen wir Wert auf die Erhaltung der wirtschaftlichen Einheiten, möglichst unter Beteiligung der ehemaligen Eigentümer.
Neben dem Insolvenzrecht und der Sanierung sind weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit das Wirtschaftsrecht, das kollektive und individuelle Arbeitsrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht. Grundstücks- und Zwangsversteigerungsrecht gehören zu den Gebieten, die wir im Zusammenhang mit der Insolvenz- und Sanierungsberatung bearbeiten.
Zu unserem Dienstleistungsspektrum gehört auch die Steuerberatung. Wir beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. Die Leistungen unserer Steuerabteilung reichen von der Firmengründung über die Expansion bis hin zum Verkauf oder der Übertragung auf Familienangehörige im Wege der Unternehmensnachfolge. Kernleistung sind die Steuerberatung, die Finanzbuchhaltung, die Bilanzierung sowie die Erstellung von Steuererklärungen und die Entgeltabrechnung für Ihre Angestellten.
Der arbeitsrechtliche Schwerpunkt der WHP Rechtsanwälte
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des kollektiven und des individuellen Arbeitsrechts. Dies umfasst zum einen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Als Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verträgen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder bei Fragen im Spannungsfeld zwischen Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag.
Durch unsere Spezialisierung im Bereich Insolvenz und Sanierung verfügen wir über langjährige Beratungspraxis bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich hieraus ergeben.
Zum anderen helfen wir Ihnen als Arbeitnehmer, im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber Ihre Rechte zu wahren.
Kündigungsschutz – Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte am Arbeitsplatz. Die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren ist das Zentrum unserer Leistungen im individuellen Arbeitsrecht. Die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bringt massive persönliche und finanzielle Belastungen mit sich. Wer sich entschließt, diese Situation abzuwenden, indem er eine Kündigungsschutzklage einreicht, sollte einen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen.
Grundsätzlich kann die Kündigungsschutzklage auch durch den Arbeitnehmer selbst eingereicht werden. Um aber in Fragen des Kündigungsschutzes oder gegebenenfalls der Abfindung eine wirklich zielführende Strategie zu erarbeiten, ist juristischer Beistand unerlässlich.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, Hamburg und Köln
Die Ausrichtung unseres Vorgehens beraten wir mit Ihnen auf Grundlage der aktuellen Situation. Sie haben als ordentliche Kündigung eine
- betriebsbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
oder als außerordentliche Kündigung die
- fristlose Kündigung
erhalten. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen für das weitere Vorgehen. Werden Sie unmittelbar nach Zustellung der Kündigung in Ihrem eigenen Interesse aktiv. Sie haben in der Regel eine Frist von drei Wochen, um gegen die Kündigung vorzugehen.