Arbeitsrecht in der Insolvenz

 

Auf dieser Internetseite finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der gebotenen Kürze die Antwort auf wesentliche arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Arbeitgebers und der Insolvenz des Arbeitnehmers (Insolvenzarbeitsrecht). Beide Konstellationen – der Arbeitgeber stellt einen Insolvenzantrag über sein Vermögen oder der Arbeitnehmer ist oder geht in die Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – bergen vielfältige Probleme.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers: Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitgeber in Insolvenz geht? Habe ich einen Anspruch auf Insolvenzgeld? Was ist eine Insolvenzgeldvorfinanzierung? Was hat der Betriebsrat für Mitbestimmungsrechte? Gibt es immer einen Sozialplan? Was ist eine übertragene Sanierung, was ein Insolvenzplan, was bedeutet das für mein Arbeitsverhältnis? Wie gehe ich mit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter um, was gibt es für Fristen, von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis?

Aus der Sicht des Arbeitgebers: Was sind meine Pflichten, wenn mein Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren ist oder in das Insolvenzverfahren geht? Wie ermittle ich das pfändbare Arbeitseinkommen. Was muss oder darf ich dem Treuhänder oder Insolvenzverwalter über meinen Arbeitnehmer mitteilen?

Arbeitsrecht und Insolvenzrecht sind schon für sich komplexe Rechtsgebiete, zu der Schnittmenge soll dieser Ratgeber Hilfestellung leisten.

Die Kündigungsschutzklage ist die Klage, mit der eine Kündigung, sei es eine ordentliche, sei es, eine außerordentliche, angegriffen werden kann. Hier geben wir Ihnen als Experten gerne Hilfestellung oder vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Bei der Beantwortung all dieser Fragen rund um das Insolvenzarbeitsrecht helfen wir gerne.

Wenn Sie Fragen zur GmbH Insolvenz haben, auch hier helfen wir in Berlin gerne. Detaillierte Hinweise hierzu finden Sie unter www.gmbh-insolvenz-berlin.de

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